für die Nutzung der Software „GastroInfoScreen“ sowie den Verkauf zugehöriger Hardware
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, ausschließliche Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Dennis Westermann
Feldstr. 20
27386 Kirchwalsede
kontakt@gastroinfoscreen.de
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– nachfolgend „Anbieter“ – und seinen Kunden über die Bereitstellung der
Software-as-a-Service-Anwendung „GastroInfoScreen“ (nachfolgend „Software“) sowie über den
Verkauf zugehöriger Hardware.
(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche
Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Adressaten dieses Angebots.
Mit der Bestellung versichert der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter
hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter
in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden derselben Art, ohne dass
es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als internetbasierten Dienst (Software as a
Service) zur Verfügung. Die Software dient der Erstellung, Verwaltung und Anzeige digitaler
Gastronomie-Informationen und umfasst – je nach gebuchtem Umfang – insbesondere digitale
Infoscreens, Speisekarten-/Menüverwaltung, Veranstaltungs-, Ticket- und Reservierungs-
verwaltung, Feedback-Umfragen, Photobox sowie zugehörige Verwaltungs- und Anzeigefunktionen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die gebuchten Module und die Vergütung ergeben sich aus der
jeweiligen Bestellung bzw. dem Angebot des Anbieters und der dort in Bezug genommenen
Leistungs-/Preisbeschreibung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, anzupassen und zu
verbessern. Funktionsänderungen, die den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang nicht
wesentlich einschränken, sind zulässig.
(4) Eine unverbindliche Vorführung (Demo) der Software auf Anfrage stellt kein bindendes
Angebot dar. Eine self-service-Testphase wird nicht geschuldet.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen, insbesondere auf der Website oder in Übersichten, stellt
kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Mit der Bestellung (schriftlich, per E-Mail oder über das Bestellformular) gibt der Kunde
ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in
Textform bestätigt oder mit der Bereitstellung der Leistung beginnt.
(3) Für den Verkauf von Hardware gilt § 6 ergänzend.
§ 4 Leistungsumfang der Software, Bereitstellung
(1) Der Anbieter stellt die Software über das Internet bereit. Der Zugriff erfolgt über einen
gängigen Webbrowser bzw. die bereitgestellten Anzeigegeräte. Übergabepunkt
(„Leistungsgrenze“) ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die
Internetanbindung des Kunden und die eingesetzten Endgeräte ist der Kunde verantwortlich.
(2) Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrages zur Nutzung. Ein
Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf lokale Installation besteht nicht.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software bemüht. Eine bestimmte
prozentuale Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
(2) Nicht als Ausfallzeiten gelten Zeiten, in denen die Software wegen technischer oder
sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt,
Verschulden Dritter, Ausfall des Internets oder von Unterauftragnehmern), nicht erreichbar ist,
sowie geplante Wartungsfenster. Geplante, voraussichtlich erhebliche Wartungsarbeiten kündigt
der Anbieter nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf an und legt sie soweit möglich in
nutzungsarme Zeiten.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Wartung, Aktualisierung oder aus Sicherheitsgründen den
Zugang vorübergehend einzuschränken.
§ 6 Hardware-Verkauf, Lieferung, Installation, Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit der Kunde Hardware (z. B. Anzeigegeräte, Mini-Computer, Zubehör) erwirbt, gelten
ergänzend die folgenden Regelungen. Die Lieferung erfolgt je nach Bestellung durch Versand
vorkonfigurierter Geräte oder durch Installation/Montage vor Ort beim Kunden.
(2) Versand: Bei Versand geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Liefertermine sind
nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform zugesagt wurden.
(3) Installation vor Ort: Bei Vor-Ort-Installation stellt der Kunde rechtzeitig die
erforderlichen Voraussetzungen bereit (Zugang zu den Räumlichkeiten, Strom-/Netzwerk-
anschlüsse, geeignete Montageorte) und benennt eine Ansprechperson. Verzögerungen oder
Mehraufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung trägt der Kunde. Nach Abschluss der
Installation erfolgt eine Abnahme; nimmt der Kunde die funktionsfähige Leistung in Gebrauch,
gilt sie als abgenommen.
(4) Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen Eigentum des Anbieters. Der
Kunde ist verpflichtet, die Hardware bis dahin pfleglich zu behandeln.
(5) Die auf der Hardware vorinstallierte oder zur Nutzung erforderliche Software unterliegt den
Nutzungsregelungen dieser AGB (§ 8); mit dem Hardware-Kauf ist kein zeitlich unbegrenztes
Nutzungsrecht an der SaaS-Software verbunden.
§ 7 Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Speisekarten,
Veranstaltungs- und Reservierungsdaten, Photobox-Inhalte usw.) sowie deren Rechtmäßigkeit
allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und
keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte)
verletzt.
(2) Der Kunde sichert zu, die Software nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen,
insbesondere keine rechtswidrigen, beleidigenden oder gegen gesetzliche Verbote verstoßenden
Inhalte zu veröffentlichen.
(3) Der Kunde bewahrt seine Zugangsdaten sorgfältig auf und schützt sie vor dem Zugriff
Dritter. Er informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
(4) Soweit der Kunde Funktionen nutzt, die eigene Zugangsdaten oder Konten Dritter
erfordern – insbesondere den Versand von Bestätigungs-E-Mails über einen vom Kunden
hinterlegten SMTP-/Mailserver, die maschinelle Übersetzung über einen eigenen
DeepL-API-Schlüssel oder die Anbindung des eigenen Google-Unternehmensprofils –, ist der
Kunde für diese Konten, deren Kosten und deren datenschutzkonforme Nutzung selbst
verantwortlich.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen
Nutzung der Software oder einer Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Kunden beruhen,
einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht
ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im
vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Eine über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung,
Dekompilierung (außerhalb der gesetzlich zwingenden Grenzen), Weitergabe oder Überlassung an
Dritte ist nicht gestattet.
(3) Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht an der SaaS-Software.
§ 9 Vergütung, Zahlung, Verzug, Sperrung
(1) Die Vergütung für die Software richtet sich nach der gebuchten Abrechnungsperiode
(monatlich oder jährlich) und ist im Voraus für die jeweilige Periode fällig. Hardware
wird gesondert nach der Bestellung berechnet.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Zahlung erfolgt per Rechnung (SEPA-Überweisung). Rechnungen sind innerhalb von
14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie ggf. die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
(5) Sperrung bei Nichtzahlung: Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz
Mahnung mit angemessener Fristsetzung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur
Software und die Erbringung der Leistung ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren bzw.
zu deaktivieren, bis die offenen Beträge vollständig ausgeglichen sind. Die Zahlungspflicht
des Kunden für den vereinbarten Zeitraum bleibt von der Sperrung unberührt. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung nach § 11 bleibt unberührt.
§ 10 Preisanpassung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die für die Software vereinbarten Preise zur jeweils
nächsten Verlängerungsperiode anzupassen. Eine Preisanpassung kündigt der Anbieter dem Kunden
mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an.
(2) Erhöht sich der Preis, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen (Sonderkündigungsrecht). Die
Kündigung muss innerhalb von [vier] Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform
erfolgen. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, gilt der angepasste Preis als angenommen;
hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin.
(3) Bereits gelieferte Hardware ist von Preisanpassungen nicht betroffen.
§ 11 Laufzeit, automatische Verlängerung, Kündigung
(1) Der Software-Vertrag beginnt mit der Bereitstellung und läuft über die gebuchte
Abrechnungsperiode: Bei monatlicher Abrechnung beträgt die Vertragsperiode einen Monat, bei
jährlicher Abrechnung ein Jahr.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Periode derselben
Länge, wenn er nicht von einer Partei spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen
Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien
unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei nachhaltigem
Zahlungsverzug (§ 9 Abs. 5) oder schwerwiegendem Verstoß gegen § 7 vor.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(5) Bereits für die laufende Periode im Voraus gezahlte Vergütung wird bei ordentlicher
Kündigung nicht anteilig erstattet, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden
verarbeitet, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter
Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu einen gesonderten Vertrag zur
Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Vertrages ist.
(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm eingestellten
personenbezogenen Daten verantwortlich.
(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 13 Mängel der Software / Gewährleistung SaaS
(1) Die Software wird in ihrer jeweils aktuellen Version zur Nutzung überlassen. Maßgeblich ist
die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit; eine darüber hinausgehende Eignung für bestimmte
Zwecke wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung an. Der
Anbieter beseitigt reproduzierbare, von ihm zu vertretende Mängel innerhalb angemessener Frist.
(3) Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden
waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
§ 14 Gewährleistung Hardware
(1) Für gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben
gegenüber dem Kunden als Unternehmer.
(2) Der Kunde hat gelieferte Hardware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare
Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen
(§ 377 HGB). Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Hardware beträgt zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters sowie in Fällen zwingender
gesetzlicher Haftung.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und
im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit dieser darauf beruht, dass der
Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass
verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Kunde ist
für die regelmäßige Sicherung der über die Software exportierbaren Daten selbst verantwortlich.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und
gesetzlichen Vertreter des Anbieters.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen
oder Vorleistungen Dritter, Naturkatastrophen), befreien den Anbieter für die Dauer der Störung
von der Leistungspflicht. Der Anbieter informiert den Kunden über Eintritt und voraussichtliche
Dauer.
§ 17 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im
Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für
Vertragszwecke. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund
gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
§ 18 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden (Name/Logo) als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die
Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
(3) Die Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(4) Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – [Sitz des Anbieters / Ort]. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026· Anbieter: Dennis Westermann, Kirchwalsede
für die Nutzung der Software „GastroInfoScreen“ sowie den Verkauf zugehöriger Hardware
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, ausschließliche Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Dennis Westermann
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27386 Kirchwalsede
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– nachfolgend „Anbieter“ – und seinen Kunden über die Bereitstellung der
Software-as-a-Service-Anwendung „GastroInfoScreen“ (nachfolgend „Software“) sowie über den
Verkauf zugehöriger Hardware.
(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche
Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Adressaten dieses Angebots.
Mit der Bestellung versichert der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter
hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter
in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden derselben Art, ohne dass
es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als internetbasierten Dienst (Software as a
Service) zur Verfügung. Die Software dient der Erstellung, Verwaltung und Anzeige digitaler
Gastronomie-Informationen und umfasst – je nach gebuchtem Umfang – insbesondere digitale
Infoscreens, Speisekarten-/Menüverwaltung, Veranstaltungs-, Ticket- und Reservierungs-
verwaltung, Feedback-Umfragen, Photobox sowie zugehörige Verwaltungs- und Anzeigefunktionen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die gebuchten Module und die Vergütung ergeben sich aus der
jeweiligen Bestellung bzw. dem Angebot des Anbieters und der dort in Bezug genommenen
Leistungs-/Preisbeschreibung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, anzupassen und zu
verbessern. Funktionsänderungen, die den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang nicht
wesentlich einschränken, sind zulässig.
(4) Eine unverbindliche Vorführung (Demo) der Software auf Anfrage stellt kein bindendes
Angebot dar. Eine self-service-Testphase wird nicht geschuldet.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen, insbesondere auf der Website oder in Übersichten, stellt
kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Mit der Bestellung (schriftlich, per E-Mail oder über das Bestellformular) gibt der Kunde
ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in
Textform bestätigt oder mit der Bereitstellung der Leistung beginnt.
(3) Für den Verkauf von Hardware gilt § 6 ergänzend.
§ 4 Leistungsumfang der Software, Bereitstellung
(1) Der Anbieter stellt die Software über das Internet bereit. Der Zugriff erfolgt über einen
gängigen Webbrowser bzw. die bereitgestellten Anzeigegeräte. Übergabepunkt
(„Leistungsgrenze“) ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die
Internetanbindung des Kunden und die eingesetzten Endgeräte ist der Kunde verantwortlich.
(2) Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrages zur Nutzung. Ein
Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf lokale Installation besteht nicht.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software bemüht. Eine bestimmte
prozentuale Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
(2) Nicht als Ausfallzeiten gelten Zeiten, in denen die Software wegen technischer oder
sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt,
Verschulden Dritter, Ausfall des Internets oder von Unterauftragnehmern), nicht erreichbar ist,
sowie geplante Wartungsfenster. Geplante, voraussichtlich erhebliche Wartungsarbeiten kündigt
der Anbieter nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf an und legt sie soweit möglich in
nutzungsarme Zeiten.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Wartung, Aktualisierung oder aus Sicherheitsgründen den
Zugang vorübergehend einzuschränken.
§ 6 Hardware-Verkauf, Lieferung, Installation, Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit der Kunde Hardware (z. B. Anzeigegeräte, Mini-Computer, Zubehör) erwirbt, gelten
ergänzend die folgenden Regelungen. Die Lieferung erfolgt je nach Bestellung durch Versand
vorkonfigurierter Geräte oder durch Installation/Montage vor Ort beim Kunden.
(2) Versand: Bei Versand geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Liefertermine sind
nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform zugesagt wurden.
(3) Installation vor Ort: Bei Vor-Ort-Installation stellt der Kunde rechtzeitig die
erforderlichen Voraussetzungen bereit (Zugang zu den Räumlichkeiten, Strom-/Netzwerk-
anschlüsse, geeignete Montageorte) und benennt eine Ansprechperson. Verzögerungen oder
Mehraufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung trägt der Kunde. Nach Abschluss der
Installation erfolgt eine Abnahme; nimmt der Kunde die funktionsfähige Leistung in Gebrauch,
gilt sie als abgenommen.
(4) Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen Eigentum des Anbieters. Der
Kunde ist verpflichtet, die Hardware bis dahin pfleglich zu behandeln.
(5) Die auf der Hardware vorinstallierte oder zur Nutzung erforderliche Software unterliegt den
Nutzungsregelungen dieser AGB (§ 8); mit dem Hardware-Kauf ist kein zeitlich unbegrenztes
Nutzungsrecht an der SaaS-Software verbunden.
§ 7 Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Speisekarten,
Veranstaltungs- und Reservierungsdaten, Photobox-Inhalte usw.) sowie deren Rechtmäßigkeit
allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und
keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte)
verletzt.
(2) Der Kunde sichert zu, die Software nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen,
insbesondere keine rechtswidrigen, beleidigenden oder gegen gesetzliche Verbote verstoßenden
Inhalte zu veröffentlichen.
(3) Der Kunde bewahrt seine Zugangsdaten sorgfältig auf und schützt sie vor dem Zugriff
Dritter. Er informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
(4) Soweit der Kunde Funktionen nutzt, die eigene Zugangsdaten oder Konten Dritter
erfordern – insbesondere den Versand von Bestätigungs-E-Mails über einen vom Kunden
hinterlegten SMTP-/Mailserver, die maschinelle Übersetzung über einen eigenen
DeepL-API-Schlüssel oder die Anbindung des eigenen Google-Unternehmensprofils –, ist der
Kunde für diese Konten, deren Kosten und deren datenschutzkonforme Nutzung selbst
verantwortlich.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen
Nutzung der Software oder einer Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Kunden beruhen,
einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht
ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im
vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Eine über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung,
Dekompilierung (außerhalb der gesetzlich zwingenden Grenzen), Weitergabe oder Überlassung an
Dritte ist nicht gestattet.
(3) Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht an der SaaS-Software.
§ 9 Vergütung, Zahlung, Verzug, Sperrung
(1) Die Vergütung für die Software richtet sich nach der gebuchten Abrechnungsperiode
(monatlich oder jährlich) und ist im Voraus für die jeweilige Periode fällig. Hardware
wird gesondert nach der Bestellung berechnet.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Zahlung erfolgt per Rechnung (SEPA-Überweisung). Rechnungen sind innerhalb von
14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie ggf. die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
(5) Sperrung bei Nichtzahlung: Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz
Mahnung mit angemessener Fristsetzung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur
Software und die Erbringung der Leistung ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren bzw.
zu deaktivieren, bis die offenen Beträge vollständig ausgeglichen sind. Die Zahlungspflicht
des Kunden für den vereinbarten Zeitraum bleibt von der Sperrung unberührt. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung nach § 11 bleibt unberührt.
§ 10 Preisanpassung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die für die Software vereinbarten Preise zur jeweils
nächsten Verlängerungsperiode anzupassen. Eine Preisanpassung kündigt der Anbieter dem Kunden
mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an.
(2) Erhöht sich der Preis, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen (Sonderkündigungsrecht). Die
Kündigung muss innerhalb von [vier] Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform
erfolgen. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, gilt der angepasste Preis als angenommen;
hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin.
(3) Bereits gelieferte Hardware ist von Preisanpassungen nicht betroffen.
§ 11 Laufzeit, automatische Verlängerung, Kündigung
(1) Der Software-Vertrag beginnt mit der Bereitstellung und läuft über die gebuchte
Abrechnungsperiode: Bei monatlicher Abrechnung beträgt die Vertragsperiode einen Monat, bei
jährlicher Abrechnung ein Jahr.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Periode derselben
Länge, wenn er nicht von einer Partei spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen
Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien
unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei nachhaltigem
Zahlungsverzug (§ 9 Abs. 5) oder schwerwiegendem Verstoß gegen § 7 vor.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(5) Bereits für die laufende Periode im Voraus gezahlte Vergütung wird bei ordentlicher
Kündigung nicht anteilig erstattet, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden
verarbeitet, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter
Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu einen gesonderten Vertrag zur
Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Vertrages ist.
(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm eingestellten
personenbezogenen Daten verantwortlich.
(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 13 Mängel der Software / Gewährleistung SaaS
(1) Die Software wird in ihrer jeweils aktuellen Version zur Nutzung überlassen. Maßgeblich ist
die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit; eine darüber hinausgehende Eignung für bestimmte
Zwecke wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung an. Der
Anbieter beseitigt reproduzierbare, von ihm zu vertretende Mängel innerhalb angemessener Frist.
(3) Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden
waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
§ 14 Gewährleistung Hardware
(1) Für gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben
gegenüber dem Kunden als Unternehmer.
(2) Der Kunde hat gelieferte Hardware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare
Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen
(§ 377 HGB). Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Hardware beträgt zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters sowie in Fällen zwingender
gesetzlicher Haftung.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und
im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit dieser darauf beruht, dass der
Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass
verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Kunde ist
für die regelmäßige Sicherung der über die Software exportierbaren Daten selbst verantwortlich.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und
gesetzlichen Vertreter des Anbieters.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen
oder Vorleistungen Dritter, Naturkatastrophen), befreien den Anbieter für die Dauer der Störung
von der Leistungspflicht. Der Anbieter informiert den Kunden über Eintritt und voraussichtliche
Dauer.
§ 17 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im
Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für
Vertragszwecke. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund
gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
§ 18 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden (Name/Logo) als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die
Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
(3) Die Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(4) Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – [Sitz des Anbieters / Ort]. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026· Anbieter: Dennis Westermann, Kirchwalsede